Evaluierung

Die Evaluierung, auch Arbeitsplatzevaluierung oder Gefährdungsbeurteilung genannt, ist das zentrale Element für den ArbeitnehmerInnenschutz in jedem Unternehmen. Nach § 4 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Gefahren am Arbeitsplatz systematisch zu ermitteln und zu bewerten und darauf basierend passende Schutzmaßnahmen umzusetzen. Mit einer professionellen Evaluierung erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber und schaffen eine sichere Arbeitsumgebung für Ihre Mitarbeiter.

123Ingenieure unterstützt Sie österreichweit mit erfahrenen Sicherheitsfachkräften bei der vollständigen Durchführung Ihrer Arbeitsplatzevaluierung. Dabei erfassen wir den Status Ihrer Arbeitsplätze, erstellen alle notwendigen Unterlagen und legen konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit fest. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Expertise für eine lückenlose und rechtssichere Umsetzung.

Referenzen aus unserer Arbeitssicherheit

Warum eine Arbeitsplatzevaluierung?

Als Arbeitgeber sind Sie gemäß § 4 ASchG verpflichtet, alle Gefahren für Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu ermitteln. Dabei müssen Sie unter anderem die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte, den Einsatz von Arbeitsmitteln, die Verwendung von Arbeitsstoffen, die Arbeitsverfahren, Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation sowie den Ausbildungs- und Unterweisungsstand Ihrer Mitarbeiter berücksichtigen. Auch besonders gefährdete oder schutzbedürftige Arbeitnehmer (etwa aufgrund von Alter, Konstitution oder bestimmter Tätigkeiten) sind bei der Durchführung einer Evaluierung ausdrücklich einzubeziehen.

Grundsätzlich dürfen Sie als Arbeitgeber die Evaluierung selbst durchführen, wenn Sie dafür über die notwendige Fachkunde verfügen. Aus Erfahrung wissen wir jedoch, dass die umfassende Erfassung aller Gefährdungen, die Bewertung der Risiken und die Planung geeigneter Maßnahmen schnell zeitintensiv und komplex werden kann. Insbesondere dann, wenn auch psychische Belastungen, Mutterschutz-Arbeitsplätze oder Notfall- und Rettungsmaßnahmen berücksichtigt werden müssen.

Die Sicherheitsfachkräfte von 123ingenieure.at übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie. Wir stellen sicher, dass Ihre Arbeitsplatzevaluierung nicht nur den Anforderungen der Arbeitsinspektion entspricht, sondern auch perfekt zu Ihrem Unternehmen passt.

Gefährdungen und Belastungen ermitteln

Gefährdungen und Belastungen bewerten

Schutzmaßnahmen festlegen

Arbeitsplatzevaluierung erstellen

Betriebsanweisungen erstellen

Sicherheitsunterweisung durchführen

Prüfen der Wirksamkeit der Evaluierung

Evaluierung aktualisieren

So gehen wir bei der
Evaluierung vor

Erstaufnahme und Bedarfsanalyse

Im ersten Schritt verschaffen wir uns einen umfassenden Überblick: Wir überprüfen, für welche Bereiche in Ihrem Unternehmen bereits eine Arbeitsplatzevaluierung vorliegt, wie etwa für Bildschirmarbeitsplätze, psychische Belastungen oder die Evaluierung Mutterschutz. Gemeinsam klären wir, in welchen Bereichen in Ihrem Unternehmen noch Handlungsbedarf besteht, damit alle relevanten Arbeitsbereiche kompetent und rechtssicher abgedeckt werden.

Durchführung und Dokumentation der Evaluierung

Nach der Analyse stimmen wir alle betrieblichen Abläufe, Tätigkeiten und Besonderheiten mit Ihnen ab. Wir identifizieren sowohl physische als auch psychische Risiken, bewerten diese und leiten daraus entsprechende Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip ab. Alle Ergebnisse und Maßnahmen dokumentieren wir sorgfältig im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument gemäß § 5 ASchG, angepasst an die Größe und das Gefahrenpotenzial Ihres Betriebs.

Evaluierung laufend aktualisieren

Die Evaluierung bleibt ein dynamischer Prozess. Sobald sich Arbeitsplätze ändern, neue Tätigkeiten hinzukommen oder ein Arbeitsunfall geschieht, passen wir Ihre Arbeitsplatzevaluierung und die zugehörige Dokumentation dementsprechend an. Auch ohne Veränderungen sollte die Aktualität Ihrer Unterlagen jährlich geprüft werden.

Unsere Vorteile

arbeitssicherheit guenstig

Attraktive Pauschalpreise

arbeitssicherheit experten

Erfahrenes Expertenteam

Arbeitssicherheit in ganz oesterreich

Österreichweites Ingenieurbüro

fachkraft fuer arbeitssicherheit

Fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft

Dienstleister für Arbeitssicherheit

Breites Leistungsspektrum

In ganz Österreich vertreten

Ihre Sicherheitsfachkraft von 123Ingenieure GmbH kommt direkt zu Ihnen ins Unternehmen und unterstützt Sie vor Ort bei allen Arbeitsschutzfragen. Dabei betreuen wir österreichweit Betriebe jeder Größe sowohl als Sicherheitsfachkräfte als auch als externe Gefahrgutbeauftragte.

Neben der Durchführung von Evaluierungen übernehmen wir die Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen, führen gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsunterweisungen gemäß § 14 ASchG durch und erstellen Ihr Explosionsschutzdokument gemäß der Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT).

Kontaktieren Sie uns für ein individuelles und kostenloses Angebot.

Ihre Experten für die Durchführung von Evaluierungen

Unser Team bietet die professionelle Durchführung unterschiedlichster Evaluierungen, praxisnah abgestimmt auf die Bedürfnisse und Anforderungen Ihres Betriebs. Neben der klassischen Arbeitsplatzevaluierung führen wir auch spezielle Evaluierungen durch, um betriebsspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen, wie etwa die Evaluierung psychischer Belastungen, die Lärm- und Vibrationsbewertung, die Evaluierung für Bildschirmarbeit oder Gefährdungsanalysen für gefährliche Arbeitsstoffe (Gefahrstoffe). Unser langjähriges Know-how aus zahlreichen Projekten für Betriebe unterschiedlichster Größen und Branchen garantiert, dass Ihre Evaluierung vollständig, praxisnah und rechtssicher erfolgt.

Das sagen unsere Kunden

Joel Kzar

Geschäftsführer bei LIDUU GmbH

Der erste Kontakt mit Herrn Duell war wirklich top. Das persönliche Gespräch vor Ort war sehr ausführlich und kompetent. Seit Beginn fühlen wir uns bestens betreut. Liebe Grüße!

Christian Bünder Geschäftsführer Belboon GmbH

Ein äußerst kompetenter und verlässlicher Partner im Bereich Arbeitssicherheit. Rasche Reaktionszeiten sowie ein stets freundlicher und hilfsbereiter Kontakt.

Kateryna Chumeiko Geschäftsführerin Weloff GmbH

Wir sind mit dem Service rundum zufrieden und schätzen es sehr, einen verlässlichen Partner für die Sicherstellung rechtskonformer Arbeitsprozesse gefunden zu haben. Besonders die außergewöhnliche Flexibilität des Unternehmens entspricht genau unseren Anforderungen.

Lennart Waldhoff Geschäftsführer Solarway GmbH

„Unser Unternehmen ist rasch gewachsen – die Arbeitssicherheit konnte da leider nicht Schritt halten. Zum Glück sind wir auf Ihr Unternehmen gestoßen: In kürzester Zeit wurden sämtliche Versäumnisse der Vergangenheit aufgearbeitet. Heute pflegen wir gemeinsam eine starke Sicherheitskultur im Betrieb.

Yannik Welsche Geschäftsführer We-Commerce GmbH

„Wir haben nun endlich eine kompetente externe Sicherheitsfachkraft gefunden, die perfekt zu uns passt. Evaluierungen, Betriebsanweisungen und sämtliche Sicherheitsunterweisungen sind aktuell und professionell geführt. Ein großes Dankeschön an das gesamte Team!

Kosten für die
Erstellung der Arbeitsplatzevaluierung

Erstellung Evaluierung

€480/ Stück

Beispiele Gefährdungsbeurteilung

support

Sie benötigen ein Angebot?

Unsere Experten melden sich schnellstmöglich.

Jetzt kostenlos anfragen.

Fast fertig.

Wie können wir Sie am besten erreichen?

Antwort innerhalb von 24h

Volle Verantwortung bei uns

100% Kostenlos & unverbindlich

FAQ
zur Evaluierung

1

Wer darf Arbeitsplatzevaluierung durchführen?

Die Arbeitsplatzevaluierung muss grundsätzlich vom Arbeitgeber verantwortet und organisiert werden (§ 3 ASchG „Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber“). Sind die notwendigen Fachkenntnisse vorhanden, kann der Arbeitgeber die Evaluierung selbst durchführen. Alternativ besteht die Möglichkeit, fachlich qualifizierte Personen damit zu beauftragen, etwa Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner oder Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen.

Um eine umfassende Arbeitsplatzevaluierung durchführen zu können, empfiehlt es sich, relevante betrieblichen Akteure einzubinden, wie  den Betriebsrat oder eine Sicherheitsvertrauensperson sowie besonders die betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere wenn es um die Evaluierung psychischer Belastungen geht. Die Ergebnisse der Evaluierung und sämtliche festgelegten Schutzmaßnahmen werden unter Berücksichtigung von Betriebsgröße und Gefahrenpotenzial im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument schriftlich festgehalten.

2

Wann muss evaluiert werden?

Eine Arbeitsplatzevaluierung ist vor Aufnahme einer Tätigkeit durchzuführen und in weiterer Folge immer dann erforderlich, wenn im Betrieb neue Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bestehen oder sich relevante Veränderungen ergeben.

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) schreibt vor, dass die Evaluierung anlassbezogen durchgeführt und kontinuierlich angepasst werden muss. Gesetzlich festgelegte Intervalle für diese Überprüfung gibt es nicht; stattdessen verlangt § 4 Abs. 4 ASchG, dass die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren bei Bedarf überprüft und den aktuellen betrieblichen Gegebenheiten angepasst wird.

Ebenso müssen die getroffenen Schutzmaßnahmen regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit kontrolliert und nötigenfalls angepasst werden, um eine fortlaufende Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erreichen.

Auch verschiedene Ereignisse, wie Beinahe-Unfälle, Arbeitsunfälle, steigende berufsbedingte Erkrankungen oder Zwischenfälle mit erhöhten psychischen Belastungen legen nahe, die Arbeitsplatzevaluierung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Alle durchgeführten Maßnahmen sowie die Bewertung der Gefahren sind gemäß § 5 ASchG im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument festzuhalten. Die Dokumentation muss dem Umfang des Betriebs und dem jeweiligen Gefahrenpotenzial entsprechen und, wenn es der Schutz der Beschäftigten erfordert, auch arbeitsplatzbezogen geführt und aktualisiert werden.

3

Muss die Evaluierung jedes Jahr erneuert werden?


Eine fixe jährliche Pflicht gibt es nicht. Evaluierungen müssen aber immer dann aktualisiert werden, wenn sich Arbeitsplätze, Tätigkeiten oder Gefährdungen ändern oder sich berufsbedingte Erkrankungen, Beinaheunfälle sowie Arbeitsunfälle häufen. Unabhängig davon empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung Ihre Evaluierung.

4

Wie viel kostet eine Evaluierung?


Die Erstellung einer vollständigen Arbeitsplatzevaluierung beginnt bei der 123Ingenieure GmbH ab 480 € pro Evaluierung. Darin enthalten sind eine Erstberatung, die Gefährdungs- und Belastungsermittlung, die Ableitung von Schutzzielen sowie die Dokumentation im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument.

Ihr Weg zu einer rechtssicheren Evaluierung

Nutzen Sie die Möglichkeit, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu verbessern und gleichzeitig sämtliche Vorgaben des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes zu erfüllen. Überlassen Sie die Durchführung Ihrer Evaluierung unseren erfahrenen Sicherheitsfachkräften, die Sie professionell, praxisnah und wirtschaftlich vorteilhaften Konditionen unterstützen.

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch oder fordern Sie direkt ein kostenloses Angebot an.

Jetzt Angebot anfragen