Gefahrgutbeauftragter für die Gefahrgutbeförderung
Werden in Ihrem Unternehmen Tätigkeiten durchgeführt, die mit der Beförderung gefährlicher Güter oder dem Befüllen, Verpacken, Be- oder Entladen verbunden sind? Dann verlangt das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG), dass Sie einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung) benennen. Die Sicherheitsfachkräfte der 123 Ingenieure GmbH verfügen über die erforderliche Qualifizierung zum Gefahrgutbeauftragten und unterstützen Sie österreichweit bei der rechtssicheren Umsetzung dieser Verpflichtung. Mit unserer Expertise stellen wir sicher, dass Ihre Gefahrgutprozesse gesetzeskonform organisiert sind und etwaige Risiken professionell überwacht werden. Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung, um die Sicherheit in Ihrem Betrieb zu gewährleisten und rechtliche Vorgaben zuverlässig zu erfüllen.
 
													Referenzen aus unserer Arbeitssicherheit








Unsere Aufgaben als Gefahrgutbeauftragte
Als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung übernehmen wir für Ihr Unternehmen in ganz Österreich die rechtlich vorgeschriebenen Aufgaben nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG). Gemäß § 11 GGBG unterstützen wir die Unternehmensleitung dabei, die Einhaltung aller Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter sicherzustellen. Unsere Gefahrgutbeauftragten sind speziell für den Verkehrsträger Straße ausgebildet und verfügen über ein fachlich fundiertes Know-how im Bereich Gefahrstoffe und Gefahrguttransporte.
Unsere Leistungen umfassen:
- Beratung zu allen rechtlichen Anforderungen und Vorschriften der Gefahrgutbeförderung
- Überwachung und Prüfung betrieblicher Verfahren beim Verpacken, Befüllen, Be- und Entladen gefährlicher Güter
- Analyse und Dokumentation von Zwischenfällen, Unfällen und Abweichungen
- Erstellung und Pflege des vorgeschriebenen Jahresberichtes für die Unternehmensleitung und Behörden
- Durchführung der ADR 1.3-Unterweisung für alle betroffenen Mitarbeiter: flexibel als Online-Schulung oder vor Ort im Unternehmen
- Sofortmaßnahmen und Untersuchungen im Falle eines Unglücks oder Gefahrgutzwischenfalls
Die Gefahrgutbeauftragten der 123Ingenieure GmbH verfügen über eine fachlich fundierte Ausbildung, die sowohl gesetzliche als auch praxisnahe Anforderungen im Gefahrgutbereich und Gefahrguttransport branchenübergreifend abdeckt.
Bereitstellung Gefahrgutbeauftragter
Beratung in allen Anliegen von Gefahrgut
Erstellung der Evaluierung
Erstellung der Betriebsanweisung
Sicherheitsunterweisung durchführen
Regelmäßige Standortbegehungen
Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Rechtssichere Dokumentation aller Leistungen
Unterstützung bei Audits und Zertifizierungen
Unser Vorgehen als Ihre 
Gefahrgutbeauftragten
		Erstberatung und Analyse Ihrer Prozesse
Als Ihre externen Gefahrgutbeauftragten analysieren wir zu Beginn sämtliche Prozesse in Ihrem Unternehmen, die mit Gefahrgutbeförderung oder dem Umgang mit gefährlichen Gütern zusammenhängen. Wir identifizieren Schwachstellen und informieren Sie umfassend über Anforderungen und Verbesserungspotenziale. Ab dem ersten Tag stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner für alle Fragen zu Gefahrgutrecht und operativer Umsetzung zur Verfügung.
 
													Ganzheitliche Betreuung und rechtskonforme Umsetzung
Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen alle relevanten nationalen und internationalen Gesetze zur Gefahrgutbeförderung (u. a. GGBG, ADR) kennt und einhält. Ihre zugewiesenen Gefahrgutbeauftragten erfassen detailliert alle Unternehmensstandorte und einzelnen Prozesse, weisen auf Mängel hin und präsentieren praxistaugliche Lösungsvorschläge. Bei Bedarf unterstützen wir Sie aktiv bei der effizienten Einführung und Dokumentation von Verbesserungsmaßnahmen.
 
													Rechtssichere Dokumentation im Gefahrgutbereich
Alle erbrachten Leistungen und Sicherheitsmaßnahmen werden von Ihren Gefahrgutbeauftragten lückenlos dokumentiert und datenschutzkonform gespeichert. So erfüllen Sie als Unternehmen alle Dokumentationspflichten nach GGBG und ADR – insbesondere Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Sicherheitsunterweisungen und Begehungsprotokolle werden rechtssicher und nachvollziehbar von uns erfasst.
 
													Unsere Vorteile
 
													Attraktive Pauschalpreise
 
													Erfahrenes Expertenteam
 
													Österreichweites Ingenieurbüro
 
													Fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft
 
													Breites Leistungsspektrum
Gefahrgutberatung in ganz Österreich
Kompetenz beim Umgang mit Gefahrgut ist keine Frage des Standorts: Unsere erfahrenen Gefahrgutbeauftragten sind österreichweit für Sie mit detailliertem Fachwissen rund um Lagerung, Handhabung und Transport von Gefahrgut im Einsatz.
Von der 123Ingenieure GmbH erhalten nicht nur fachliche Beratung zu aktuellen gesetzlichen Anforderungen, sondern auch praktische Unterstützung vor Ort. Unsere Leistungen reichen dabei von der Analyse Ihrer Gefahrgutabläufe über die Sicherheitsunterweisung für Ihre Mitarbeiter bis hin zur Dokumentation und Behördenkommunikation.
Mit unserer umfassenden Betreuung sorgen Sie für einen rechtskonformen und störungsfreien Gefahrguttransport in Ihrem Betrieb.
 
													 
													 
													Ihre Gefahrgutbeauftragten
Unsere Gefahrgutbeauftragten stehen Unternehmen bundesweit als kompetente Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Beförderung und den Umgang mit Gefahrgut zur Verfügung. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Augenhöhe, wobei ein offener und respektvoller Austausch wesentlich für eine zuverlässige Betreuung ist.
Unsere Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung verfügen über eine fundierte Ausbildung und die behördlich vorgeschriebenen Qualifikationen. Fachwissen, Praxiserfahrung und die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen gewährleisten, dass unsere Beratungsleistungen stets dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und technischen Entwicklungen entsprechen. Die kontinuierliche Auffrischung und Erweiterung der Kenntnisse erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorgaben des § 25 GGBG („Ausbildung von Sachkundigen“).
Ihr Betrieb profitiert dadurch von einer sorgfältigen und zeitgemäßen Beratung im Bereich Gefahrgut und erhält eine Unterstützung, die sowohl gesetzlichen Anforderungen als auch den praktischen Bedürfnissen Ihres Unternehmens gerecht wird.
Das sagen unsere Kunden
 
													Joel Kzar
Geschäftsführer bei LIDUU GmbH
Der erste Kontakt mit Herrn Duell war sehr angenehm. Die persönliche Vor-Ort-Beratung war ausführlich und kompetent. Seit Beginn unserer Zusammenarbeit bin ich rundum zufrieden. Vielen Dank!
 
													Christian Bünder Geschäftsführer Belboon GmbH
Ein äußerst kompetenter und verlässlicher Partner in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Reagiert schnell und überzeugt durch eine stets freundliche und hilfsbereite Kommunikation.
 
													Kateryna Chumeiko Geschäftsführerin Weloff GmbH
Wir sind mit dem Service rundum zufrieden und schätzen es sehr, einen zuverlässigen Partner an unserer Seite zu haben, der uns bei der rechtskonformen Gestaltung unserer Arbeitsprozesse unterstützt. Besonders die außergewöhnliche Flexibilität des Unternehmens entspricht exakt unseren Anforderungen.
 
													Lennart Waldhoff Geschäftsführer Solarway GmbH
Wir erleben den Service durchweg positiv und profitieren von einem starken Partner, der uns zuverlässig bei der Einhaltung rechtskonformer Arbeitsabläufe unterstützt. Die außergewöhnliche Flexibilität des Unternehmens erweist sich als ideal für unsere Bedürfnisse.
 
													Yannik Welsche Geschäftsführer We-Commerce GmbH
Endlich haben wir eine externe Sicherheitsfachkraft gefunden, die perfekt zu uns passt. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen sind nun stets aktuell und professionell umgesetzt. Herzlichen Dank an das gesamte Team!
Kosten für Gefahrgutbeauftragten
Gefahrgutbeauftragter ab*
€79 / monatlich
- Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten.
- Bereitstellung als Gefahrgutbeauftragter
- 1 Standortbegehung pro Jahr vor Ort im Unternehmen
- Erstellung der Begehungsprotokolle
- Gefahrgutunterweisung online und vor Ort
- Jahresabschlussbericht zum Gefahrgut
- Individuelle Expertenberatung
Weitere Dienstleistungen
- Arbeitsplatzevaluierungen
- Betriebsanweisungen
- Sicherheitsunterweisungen
- VEXAT Explosionsschutzdokumente
 
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Unsere Experten melden sich schnellstmöglich.
FAQ
 Gefahrgutbeauftragter 
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Was ist Gefahrgut?
Gefahrgut umfasst Stoffe und Gegenstände, die auf Grund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften beim Transport eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren, Sachwerte oder die Umwelt darstellen können. Beispiele für Gefahrgut sind entzündliche, explosionsgefährliche, giftige, radioaktive oder ätzende Stoffe und Produkte.
Die Einstufung als Gefahrgut erfolgt, wenn bei der Beförderung Risiken entstehen, die über die gewöhnlichen Transportgefahren hinausgehen. Für solche Stoffe und Produkte gelten strenge Regeln hinsichtlich der Handhabung und Kennzeichnung: Gefahrgüter werden einer UN-Nummer und einer Gefahrgutklasse zugeordnet, die das Risiko und die notwendigen Schutzmaßnahmen bestimmen.
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Können auch Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien beim Transport auf der Straße unter den Begriff Gefahrgut fallen?
Ja. Sowohl Lithium-Ionen-Batterien als auch Lithium-Metall-Batterien können im Straßenverkehr als Gefahrgut gelten. Sie sind der Gefahrgutklasse 9 zugeordnet und unterliegen beim Straßentransport den Vorschriften des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Lithium-Batterien erhalten spezifische UN-Nummern (vierstellige Identifikationsnummer der Vereinten Nationen zur Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gütern): UN 3480/3481 für Lithium-Ionen-Batterien und UN 3090/3091 für Lithium-Metall-Batterien. Sie müssen insbesondere dann als Gefahrgut behandelt werden, wenn sie bestimmte Grenzwerte in ihrer Leistung bzw. ihrem Lithiumgehalt überschreiten, beschädigt, defekt oder kritisch sind. Für Geräte mit eingebauten oder verpackten Lithium-Batterien gelten ebenfalls besondere Anforderungen.
Im Straßenverkehr schreibt das ADR geeignete Verpackungen, Kennzeichnungen (Gefahrzettel Klasse 9A), sowie die Erstellung von Beförderungsdokumenten vor, um Risiken wie Brand, Explosion und Austritt gefährlicher Stoffe zu minimieren. Die jeweiligen Vorschriften werden regelmäßig angepasst, um aktuelle technische und sicherheitsrelevante Entwicklungen zu berücksichtigen.
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Was ist der Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut?
Gefahrstoffe sind gefährliche Stoffe oder Gemische, die beim Umgang oder bei der Lagerung Risiken für Mensch und Umwelt darstellen. Gefahrgut bezeichnet diese Stoffe oder Gegenstände, wenn beim Transport besondere Gefahren entstehen und spezielle Transportvorschriften einzuhalten sind.
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine eigene Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Deshalb werden Gefahrstoffe in Österreich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt, wie im:
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), insbesondere § 40 ASchG („Gefährliche Arbeitsstoffe) und § 41ASchG („Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen“)
- Chemikaliengesetz 1996, insbesondere §§ 19, 21 und 27 ChemG
- Grenzwerteverordnung (GKV)
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)
- Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO)
Europäische CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 CLP)
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Was ist eine Unterweisung ADR 1.3?
Die ADR 1.3-Unterweisung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mitarbeiterschulung gemäß Kapitel 1.3 des ADR, die alle Personen betrifft, die direkt oder indirekt am Versand, der Verpackung, Verladung, Entladung oder dem Transport gefährlicher Güter auf der Straße beteiligt sind.
Sie vermittelt grundlegendes Wissen über die Vorschriften zur Gefahrgutbeförderung, die sichere Handhabung, Notfallmaßnahmen, Pflichten und korrekte Dokumentation. Die Sicherheitsunterweisung muss arbeitsplatzbezogen und auf die jeweiligen Aufgaben zugeschnitten erfolgen, regelmäßig aufgefrischt und dokumentiert werden. Sie kann durch den Gefahrgutbeauftragten oder entsprechend qualifiziertes Fachpersonal im Unternehmen durchgeführt werden und ist für jeden Beschäftigten vor Tätigkeitsaufnahme verpflichtend.
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Welche Ausbildung hat ein Gefahrgutbeauftragter in Österreich?
Anders als in Deutschland (Gefahrgutbeauftragtenverordnung, GbV) ist die Ausbildung für Gefahrgutbeauftragte in Österreich durch das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) und die Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV, Abschnitt 1, §§ 1 – 14 „Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten“) geregelt. Um als Gefahrgutbeauftragter tätig zu werden, sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Absolvierung einer anerkannten Fachausbildung, die umfassende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften (z. B. ADR, RID, IMDG-Code), relevanten Rechtsvorschriften und der sicheren Handhabung von Gefahrgut vermittelt.
- Teilnahme an einer behördlich anerkannten Schulung mit praxisbezogenen Inhalten zu Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten eines Gefahrgutbeauftragten.
- Erfolgreiches Bestehen einer staatlichen Prüfung, die durch die zuständige Behörde abgenommen wird.
- Regelmäßige Auffrischung und Weiterbildung, um die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und technischen Entwicklungen, wie in der Gefahrgutbeförderungsverordnung festgelegt, nachzuweisen.
Nur Personen mit nachweislich bestandener Prüfung und laufender Weiterbildung (Wiederholungsprüfungen alle 5 Jahre) erhalten die Berechtigung und das entsprechende Zertifikat, um als Gefahrgutbeauftragter bestellt zu werden.
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Was kostet ein Gefahrgutbeauftragter in Österreich?
Die Kosten für einen externen Gefahrgutbeauftragten hängen vom Umfang der Betreuung, von der Größe und Branche Ihres Unternehmens sowie vom Leistungsangebot ab. Bei 123Ingenieure erhalten Sie die externe Betreuung bereits ab 89 Euro im Monat. So sichern Sie sich nicht nur ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern profitieren auch von zahlreichen Vorteilen: Sie werden rechtssicher betreut und profitieren von laufend aktualisiertem Fachwissen, das gezielt an Ihre Anforderungen angepasst wird.
Mit unseren externen Sicherheitsfachkräften und Gefahrgutbeauftragten sparen Zeit und Ressourcen, da die Schulungen sowie alle organisatorischen und rechtlichen Aufgaben von erfahrenen Gefahrgutexperten übernommen werden. Als Ihr externer Gefahrgutbeauftragter unterstützen wir Sie flexibel an verschiedenen Standorten in ganz Österreich und sorgen für eine transparente Kostenstruktur.
Ganzheitliche Arbeitssicherheit
Sie haben noch Fragen zu unseren Dienstleistungen rund um Gefahrgut? Oder Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen?
Die Sicherheitsfachkräfte und Gefahrgutbeauftragten der 123Ingenieure GmbH unterstützen Sie österreichweit bei allen Fragen in den Bereichen Arbeitsschutz und Gefahrgut.
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