Sicherheitsunterweisung im Arbeitsschutz

Als Arbeitgeber sind Sie in Österreich gesetzlich verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden regelmäßig zu unterweisen. Dabei muss sich die Sicherheitsunterweisung  auf den konkreten Arbeitsplatz und Aufgabenbereich einzelner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehen. Eine Unterweisung kann somit nicht stellvertretend durchgeführt werden wie etwa eine Information, die stellvertretend vom Betriebsrat oder einer Sicherheitsvertrauensperson entgegengenommen und an die Mitarbeitenden weitergegeben werden kann.

Mit einer professionell durchgeführten Sicherheitsunterweisung stärken Sie das Bewusstsein für Arbeitsschutz, vermitteln wichtige Verhaltensregeln und erfüllen Ihre Pflichten laut Arbeitnehmerschutzgesetz. Die Sicherheitsfachkräfte der 123Ingenieure GmbH führen Unterweisungen direkt vor Ort in Ihrem Betrieb oder online durch, die an die Erfahrung und den Wissensstand Ihrer Mitarbeitenden angepasst sind. Zusammen mit der Arbeitsplatzevaluierung und der Betriebsanweisung bildet die Sicherheitsunterweisung eine wesentliche Grundlage für ganzheitliche Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Von uns erhalten Sie ein individuelles Rundum-Paket für nachhaltigen Arbeitsschutz und optimale Rechtssicherheit.

Referenzen aus unserer Arbeitssicherheit

Durchführung der Sicherheitsunterweisung

Eine Sicherheitsunterweisung gemäß § 14 ASchG („Unterweisung“) dient dem Schutz Ihrer Mitarbeiter und trägt wesentlich dazu bei, Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten zu verringern. Sie sorgt dafür, dass Beschäftigte Gefahren erkennen, richtig reagieren und sicher arbeiten können. Die Unterweisung ist während der Arbeitszeit durchzuführen, nachweislich zu dokumentieren und kann, wenn erforderlich, von Fachleuten wie einer Sicherheitsfachkraft unterstützt werden.

Eine Unterweisung muss erfolgen:

  • vor Aufnahme einer Tätigkeit
  • bei Versetzung oder Änderung des Aufgabenbereichs
  • bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln
  • bei Verwendung neuer Arbeitsstoffe
  • bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren
  • nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen, um weitere Gefährdungen zu vermeiden

Die Inhalte einer Sicherheitsunterweisung sind jeweils auf den Arbeitsplatz ausgerichtet, an neue Entwicklungen und Gefahren anzupassen und sollen auch Maßnahmen bei möglichen Betriebsstörungen beinhalten. Unterweisungen sind regelmäßig zu wiederholen.

Wesentlich ist, dass die Inhalte dem Erfahrungs- und Wissensstand der Beschäftigten entsprechen, in verständlicher Form vermittelt werden und, falls notwendig, in einer Sprache erfolgen, die Ihre Mitarbeiter sicher verstehen. Schriftliche Anweisungen wie Betriebsanweisungen können ergänzend eingesetzt und am Arbeitsplatz ausgehängt werden. Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass alle Beschäftigten die Unterweisung tatsächlich verstanden haben.

Sicherheitsunterweisung durch Experten

Beratung in allen Anliegen des Arbeitsschutzes

Erstellung der Unterweisungsnachweise

Unser Vorgehen bei der
Sicherheitsunterweisung

Erste Einschätzung und Beratung

Eine Sicherheitsunterweisung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, um Ihre Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen und Arbeitsunfälle sowie Ausfallzeiten zu vermeiden. In einem ersten Gespräch sehen wir uns mit Ihnen an, welche Unterweisungen in Ihrem Betrieb bereits durchgeführt werden und wo noch Handlungsbedarf besteht. Dabei klären wir auch, welche Themenbereiche durch Ihre Arbeitsplatzevaluierung schon abgedeckt sind und wo zusätzliche Unterweisungen erforderlich sind.

Durchführung der Unterweisung vor Ort oder digital

Nach dieser Analyse erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept für die Unterweisungen in Ihrem Betrieb. Im Vordergrund stehen stets der konkrete Arbeitsplatz sowie der jeweilige Aufgabenbereich. Inhalte können dabei die richtige Bedienung von Arbeitsmitteln, den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen oder den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung sein.
Jede Sicherheitsunterweisung wird von uns dokumentiert. Unser Anspruch ist es, die Unterweisung praxisnah, verständlich und an den tatsächlichen Erfahrungen Ihrer Mitarbeiter angepasst zu gestalten. Auch für Mitarbeiter, die nur eingeschränkt Deutsch sprechen, sorgen wir für eine Vermittlung in einer für sie verständlichen Sprache.

Regelmäßigkeit und Aktualisierung

Unterweisungen sind keine einmalige Maßnahme. Sie müssen regelmäßig wiederholt und immer dann durchgeführt werden, wenn sich Arbeitsplätze, Arbeitsmittel oder Verfahren ändern oder neue Gefahren entstehen. Auch nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen ist eine Unterweisung erforderlich, um künftige Risiken zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Unterweisungen in sinnvollen Abständen zu wiederholen und auf dem aktuellen Stand zu halten.

Unsere Vorteile

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Attraktive Pauschalpreise

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Erfahrenes Expertenteam

Arbeitssicherheit in ganz oesterreich

Österreichweites Ingenieurbüro

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Fest zugeteilte Sicherheitsfachkraft

Dienstleister für Arbeitssicherheit

Breites Leistungsspektrum

In ganz Österreich für Sie im Einsatz

Als externe Sicherheitsfachkräfte und Gefahrgutbeauftragte unterstützen wir Unternehmen aller Branchen und Größen in ganz Österreich. Von Wien bis Vorarlberg, von der Kfz-Werkstatt bis zum Großbetrieb: Bundesweit setzen Betriebe auf unsere Erfahrung und unser praxisnahes Know-how.

Wir übernehmen Ihre Verantwortung im Arbeitsschutz und im Gefahrgutmanagement so, dass Sie rechtlich umfassend abgesichert sind und sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Transparent, professionell und zuverlässig. Ein Anruf genügt und wir sind für Sie da.

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Ihre Experten für Sicherheitsunterweisungen und Arbeitsschutz

Lassen Sie Ihre Sicherheitsunterweisungen professionell von unserem erfahrenen Team durchführen. Wir stellen sicher, dass Ihre Mitarbeiter die notwendigen Kenntnisse erwerben, um Gefahren rechtzeitig zu erkennen und im Arbeitsalltag sicher zu handeln. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens und gestalten die Unterweisungen praxisnah und für alle verständlich.

Durch unsere Erfahrung aus zahlreichen Projekten in unterschiedlichsten Branchen und Betriebsgrößen sind wir in der Lage, Inhalte präzise zu vermitteln und sowohl neue Mitarbeiter als auch erfahrene Fachkräfte gezielt zu schulen. So schaffen Sie die Grundlage dafür, dass Arbeitsschutz nicht nur als gesetzliche Pflicht erfüllt wird, sondern in Ihrem Unternehmen aktiv gelebt und umgesetzt wird.

Das sagen unsere Kunden

Joel Kzar

Geschäftsführer bei LIDUU GmbH

Der erste Kontakt mit Herrn Duell war sehr angenehm. Die persönliche Vor-Ort-Beratung war ausführlich und kompetent. Seit Beginn unserer Zusammenarbeit bin ich rundum zufrieden. Vielen Dank!

Christian Bünder Geschäftsführer Belboon GmbH

Ein äußerst kompetenter und verlässlicher Partner in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Reagiert schnell und überzeugt durch eine stets freundliche und hilfsbereite Kommunikation.

Kateryna Chumeiko Geschäftsführerin Weloff GmbH

Wir sind mit dem Service rundum zufrieden und schätzen es sehr, einen zuverlässigen Partner an unserer Seite zu haben, der uns bei der rechtskonformen Gestaltung unserer Arbeitsprozesse unterstützt. Besonders die außergewöhnliche Flexibilität des Unternehmens entspricht exakt unseren Anforderungen.

Lennart Waldhoff Geschäftsführer Solarway GmbH

Wir erleben den Service durchweg positiv und profitieren von einem starken Partner, der uns zuverlässig bei der Einhaltung rechtskonformer Arbeitsabläufe unterstützt. Die außergewöhnliche Flexibilität des Unternehmens erweist sich als ideal für unsere Bedürfnisse.

Yannik Welsche Geschäftsführer We-Commerce GmbH

Endlich haben wir eine externe Sicherheitsfachkraft gefunden, die perfekt zu uns passt. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen sind nun stets aktuell und professionell umgesetzt. Herzlichen Dank an das gesamte Team!

Kosten Sicherheitsunterweisung nach § 14 ASchG

Sicherheitsunterweisung*

€9 / Mitarbeiter

Weitere Dienstleistungen

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FAQ
Sicherheitsunterweisung

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Was ist der Unterschied zwischen einer Information und einer Unterweisung?

Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter sowohl zu informieren als auch zu unterweisen. Beide Maßnahmen dienen dem Schutz der Beschäftigten, verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele und haben verschiedene Anforderungen:

Information nach § 12 ASchG: Die Information stellt sicher, dass Arbeitnehmer über alle Gefahren, Risiken und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz Bescheid wissen. Sie dient vor allem dazu, Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, die getroffenen Schutzmaßnahmen nachzuvollziehen und ihre Mitwirkungspflichten umzusetzen. Informationen können schriftlich, mündlich oder auch durch Aushänge vermittelt werden.

Unterweisung nach § 14 ASchG: Die Unterweisung geht wesentlich weiter als die Information. Eine Sicherheitsunterweisung ist auf den konkreten Arbeitsplatz und die jeweilige Tätigkeit zugeschnitten. Ziel ist es, den richtigen Umgang mit Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen oder Schutzausrüstungen praktisch einzuüben und das richtige Verhalten in Gefahrensituationen sicherzustellen. Sicherheitsunterweisungen müssen während der Arbeitszeit erfolgen, dokumentiert und in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Sie sind so zu gestalten, dass die Beschäftigten die Inhalte verstehen und diese unmittelbar anwenden können.

Kurz gesagt: Information bedeutet „Wissen bereitstellen“, Unterweisung bedeutet „Verhalten schulen“. Während die Information das Verständnis von Gefahren und Schutzmaßnahmen fördert, sorgt die Unterweisung dafür, dass Mitarbeiter im Arbeitsalltag richtig handeln.

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Was sind typische Sicherheitsunterweisungen?

Typische Unterweisungen decken eine Vielzahl von betrieblichen Risiken und Tätigkeiten ab. Neben den Unterweisungen zum richtigen Tragen von Gehörschutz bei PSA-Pflicht (nach § 69 ASchG „Persönliche Schutzausrüstung“ und PSA-V, BGBl II Nr. 77/2014 („Verordnung Persönliche Schutzausrüstung“), zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen inklusive Handschutz und Atemschutz oder die Einweisung nach der Inbetriebnahme neuer Maschinen, gibt es viele weitere Praxisfelder. Häufige Themen von Sicherheitsunterweisungen sind:

  • Richtiges Verhalten im Brandfall sowie die korrekte Benutzung von Feuerlöschern
  • Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen (z. B. innerbetriebliche Rettungskette, Alarmierung)
  • Ergonomisches Arbeiten, insbesondere an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen
  • Sicherer Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • Ladungssicherung und innerbetrieblicher Transport, z. B. mit Flurförderzeugen oder Staplern
  • Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen oder beim Einsatz von Leitern und Gerüsten
  • Richtiger Umgang und sicheres Anschlagen von Lasten
  • Hygiene- und Infektionsschutz, insbesondere im Lebensmittelbereich oder Gesundheitswesen
  • Baustellenunterweisungen, z. B. für Bauarbeiten, Montagearbeiten oder Arbeiten in engen Räumen
  • Umgang mit explosionsgefährdeten Atmosphären, Lärm- und Vibrationsschutz
  • Zugang zu Gefahrenbereichen sowie Verhalten bei besonderen Betriebsstörungen

Diese Sicherheitsunterweisungen werden jeweils auf den Arbeitsplatz und die konkrete Tätigkeit zugeschnitten und bei Bedarf branchenspezifisch ergänzt. Ziel ist es stets, Mitarbeiter auf mögliche Gefahren aufmerksam zu machen und sie zum sicheren, regelkonformen Handeln zu befähigen.

Sicherheitsunterweisung für Ihr Unternehmen

Mit der professioneller Begleitung der 123Ingieure bleibt Arbeitsschutz für Sie unkompliziert: Wir führen nicht nur Sicherheitsunterweisung durch. Wir übernehmen auch die vollständige Dokumentation Ihrer Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente. Als langjährige Sicherheitsfachkräfte beraten wir Sie neutral und sorgen für die regelmäßige Aktualisierung Ihrer Evaluierungen und Betriebsanweisungen.

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